Fernwärme aus Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) gilt als Ersatzmaßnahme im Sinne des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes.
Die Bundesregierung hat am 18.03.2009 die Novelle der Energieeinsparverordnung (EnEV) verabschiedet.
Sämtliche Informationen und Funktionalitäten auf dieser Website beziehen sich auf die Versorgungsgebiete Bottrop, Essen, Gelsenkirchen und Bonn-Duisdorf.
50 Jahre an der Seite der Region.
Eine gemeinsame Initiative von fünf Fernwärme-Versorgern.
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