Grundsätzliches
Auf der Basis der gesamteuropäischen Klimaschutzziele (Reduzierung schädlicher Klimagase insbesondere von CO2 Emissionen) trat am 4. Januar 2003 eine europäische Richtlinie über die „Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden“ in Kraft, welche die einzelnen EU-Mitgliedsstaaten dazu auffordert, deutliche Reduktionen des Energieverbrauchs und eine Steigerung der Energieeffizienz im Gebäudesektor umzusetzen. Ein Hauptelement dieser Richtlinie ist die Einführung von Energieausweisen. Mit der neuen Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) hat Deutschland diese EU-Richtlinie umgesetzt. Diese Verordnung wurde am 27. Juli 2007 beschlossen und regelt die Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen.
Der Energieausweis ist seit 1. Juli 2008 verpflichtend. Der Eigentümer muss dann bei Vermietung und Verkauf seiner Immobilie den Energieausweis potenziellen Mietern und Käufern zugänglich machen. Der verbrauchsorientierte Energieausweis wird auf Basis des erfassten Energieverbrauchs der letzten drei Jahre erstellt und gibt den tatsächlichen Verbrauch des Gebäudes an. Der bedarfsorientierte Energieausweis gibt den theoretischen Energiebedarf des Gebäudes an und ist unabhängig vom Verhalten der Bewohner. Er wird auf Basis einer aufwändigen Analyse der Beschaffenheit der Gebäudehülle und der Heizungsanlage erstellt. Beide Ausweise sind zehn Jahre gültig.
Für Gebäude mit bis zu vier Wohnungen, deren Bauantrag vor dem 01.11.1977 gestellt wurde und nicht nach dem Standard der Wärmeschutzverordnung (WSchV) vom 11.08.1977 modernisiert wurden, ist der bedarfsorientierte Energieausweis vorgeschrieben. Für alle anderen Wohngebäude besteht Wahlfreiheit zwischen den beiden Ausweisarten. Nähere Informationen hierzu können gerne zur Verfügung gestellt werden oder unter dem unten angegeben Link aufgerufen werden. (Quelle
www.dena-energieausweis.de)

Wir stellen unseren Fernwärmekunden für die mit Fernwärme versorgten Wohngebäude den verbrauchsorientierten Energieausweis für Wohngebäude gegen eine Kostenpauschale von netto 20,00 EUR zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer von zurzeit 19% = 3,80 EUR (brutto 23,80 EUR) aus. Ein entsprechender
Datenerfassungsbogen erfragt die in unserem Hause nicht vorliegenden Einzelinformationen für eine sach- und fachgerechte Ausstellung des Ausweises. Die Verbrauchsdaten werden aus unseren Abrechnungsunterlagen hinzugefügt. Bei Ihrem Interesse senden Sie uns bitte dieses von Ihnen ausgefüllte Formblatt per E-Mail, Fax oder Brief zu. Bitte vergessen Sie nicht die Angabe Ihrer Telefonnummer, damit wir Sie ggf. schnell für Rückfragen kontaktieren können. Sie erhalten dann in Kürze den entsprechenden Energieausweis.
Hier können Sie Ihre Bank-, Adress- oder Ablesedaten einsehen bzw. ändern, Verbrauchs-abrechnungen der letzten Jahre ausdrucken oder Kostenaufstellungen erzeugen.