Novellierung der EnEV vom 18.03.2009
Die Bundesregierung hat am 18.03.2009 die Novelle der Energieeinsparverordnung verabschiedet um die Verbesserung der Energieeffizienz in der Bundesrepublik Deutschland weiter zu verbessern. Die Neuregelungen betreffen u. a. die schrittweise Außerbetriebnahme von Nachtstromspeicherheizungen, die Anhebung der energetischen Anforderungen an Neu- und Altbauten um durchschnittlich 30 % sowie die Stärkung des Einsatzes erneuerbarer Energien. Die Änderungsverordnung ist am 01.10. 2009 in Kraft getreten.
Vorteile für Fernwärmekunden und Planer
Seit dem Inkrafttreten der EnEV hat Fernwärme zusätzlich an Attraktivität gewonnen, denn bei Gebäuden, die zu mindestens 70 % mit Wärme aus Kraft-Wärme-Kopplung versorgt werden, ist keine Begrenzung des Jahres-Primärenergiebedarfs vorgegeben. Aus diesem Grund hat STEAG Fernwärme den Primärenergiefaktor im Verbund der Fernwärmeschiene Ruhr nach FW 309-1 zertifizieren lassen. Auf Basis der Betriebsdaten des Jahres 2008 wurde danach bei einer Wärmebereitstellung von 93,4 % aus Kraft-Wärme-Kopplung ein Primärenergiefaktor von fPE,WV = 0,12 ermittelt. Im Vergleich zu Primärenergiefaktoren von Heizöl oder Erdgas von 1,1 (nach FW 309-1) hat dies zur Folge, dass bei Fernwärmeversorgung von STEAG Gebäudeeigentümer weniger in Anlagentechnik und Wärmedämmung zu investieren haben und somit größeren Spielraum bei der Gestaltung und der Finanzierung des Gebäudes finden.

Ziel der EnEV
Seit dem 01.02.2002 gelten die Regelungen der Energieeinsparverordnung (EnEV), die die bisher in der Wärmeschutzverordnung (WSchV) und der Heizungsanlagenverordnung (HeizAnlV) getrennt geregelten Anforderungen an den baulichen Wärmeschutz und an die Versorgungstechnik zusammenfasst und verschärft.
Grundsätzliches Ziel der EnEV ist es, über die Senkung des Energiebedarfs die CO2-Emissionen zu reduzieren. Dafür müssen neben den Neubauten auch die Altbauten berücksichtigt werden, da die vor 1978 erbauten Häuser etwa 70% des deutschen Gebäudebestands ausmachen und etwa 80% des Energieeinsparpotenzials bieten.

Auswirkungen auf Neubauten und Altbauten
Für alle Neubauten und bei wesentlichen Änderungen an Altbauten muss der als Qualitätsnachweis für Behörden, Hausbesitzer und Mieter dienende Energiebedarfsausweis erstellt werden.
Entscheidend ist neben Wärmeverlusten eines Gebäudes durch seine Hülle (Transmissionswärmeverluste) der Primärenergiebedarf. Als Maß der energetischen Güte des Energieträgers dient der Primärenergiefaktor, der das Verhältnis zwischen eingesetzter Primärenergie und abgegebener Fernwärmemenge widerspiegelt. Der Primärenergiefaktor berücksichtigt somit auch die bei der Förderung bzw. Erzeugung und beim Transport entstehenden Verluste.
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