Inhalt und Ziel der Förderung
Die förderpolitischen Aktivitäten des Landes NRW hinsichtlich Energie sind in dem Programm "progres.nrw" gebündelt. Teil dieses Programms ist die Richtlinie zur Förderung der rationellen Energieverwendung, der regenerativen Energien und des Energiesparens, die nunmehr auch die Förderung der Nah- und Fernwärme berücksichtigt. So wird ein wesentlicher Beitrag zum Klimaschutz und zur Reduktion der CO2-Emissionen geleistet.
Da Fernwärme von STEAG überwiegend im Verfahren der Kraft-Wärme-Kopplung erzeugt wird und unser Primärenergiefaktor deutlich kleiner 0,7 ist, wurden Wärmeübergabestationen/Hausanschlüsse von STEAG für Bauvorhaben in NRW in 2011 gemäß Richtlinienerlass des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
(MWEBWV) des Landes NRW gefördert:
Das Förderprogramm endete am 13.10.2011.
Nach jetzigem Stand plant die Landesregierung das Förderprogramm im Frühjahr 2012 zu gleichen Konditionen fortzuführen. Weitere Informationen darüber erhalten Sie zu gegebener Zeit hier, über das Bürger- und Service-Center der Landesregierung unter 01803 100 110, bei der
Bezirksregierung Arnsberg
Abteilung 6 - Bergbau und Energie in NRW
Goebenstraße 25
44135 Dortmund
oder auf der
Homepage der Bezirksregierung Arnsberg.
Bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) erhalten Sie günstige Kredite, um selbst genutztes Wohneigentum zu erwerben, um bestehenden Wohnraum instand zu setzen oder zu modernisieren. Auch wird die Reduzierung von CO2-Emissionen z. B. durch Umstellung auf Fernwärme von STEAG und die Nutzung erneuerbarer Energien gefördert. Einen Förderantrag müssen Sie vor Beginn der Baumaßnahme bei Ihrer Hausbank stellen. Nähere Informationen erhalten Sie dort oder unter
www.nrwbank.de/de/wohnraumportal/kfw-wohnraumprogramme
Hier können Sie Ihre Bank-, Adress- oder Ablesedaten einsehen bzw. ändern, Verbrauchs-abrechnungen der letzten Jahre ausdrucken oder Kostenaufstellungen erzeugen.